Offener Brief Welterbe – Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří 

Werter Herr Hommel, werter Herr Freitag, 

bezugnehmend auf den Artikel vom 10.6. in der Freien Presse „Windräder im Erzgebirge – Warnung vor dem Verlust des Welterbe-Status“ von Frank Hommel möchte ich zuerst feststellen, dass dies kein neues Problem ist. Die ersten Bedenken zu diesem Thema wurden bereits im Jahr 2024 in einem Video thematisiert, welches ich im Internet beim Magazin Chip gefunden habe. 

Die Aussagen von Herrn Steve Ittershagen war damals ähnlich. Er sagte, dass sich Windräder planen ließen, ohne den Welterbestatus infrage zu stelle. Die Begründung seiner Zuversicht bleibt er hingegen schuldig. 

Was mich stark irritiert, dass Herr Hommel als Autor des Artikels Zweifel an der Kompetenz der Organisation „World Heritage Watch“ sät. Diese hat Bedenken geäußert, ob sich UNESCO-Welterbe und hohe Windindustriebauten im Kammgebiet der natürlichen Erzgebirgslandschaft miteinander vertragen. Herr Hommel stellt jedoch völlig andere Fragen: Welche Expertise hat der Verfasser? Warum schreibt er anonym? Gibt es Interessenskonflikte? 

Besonders die letzte Frage lässt mich ratlos im Erzgebirgswald stehen. Welche Interessenskonflikte könnte jemand haben, der im Auftrag der UNESCO seit Januar 2014 Welterbestätten untersucht, damit deren Charakter auch in Zukunft erhalten bleibt? Es gab ja Gründe, weshalb diese Stätten zum Welterbe erhoben wurden. Die Frage nach den Interessenskonflikten stelle ich deutlich an dieser Stelle an Herrn Hommel. 

Meine weiteren Gedanken waren, warum hinterfragt ein Journalist gerade die Motivation einer Organisation die, Zitat im Artikel „für die Bewahrung der Welterbe-Stätten eintritt“. Warum hinterfragt Herr Hommel nicht die Motivation von denen, die mit Windindustrieanlagen in Welterbe-Stätten Geld verdienen wollen? 

Windkraft bis zum Horizont

Deutschland ist von allen guten Geistern verlassen!

Während das Land dauerhaft aus seinem Abschwung nicht herausfindet, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weder im europäischen noch im globalen Vergleich konkurrenzfähig sind, befeuert die CDU-geführte Bundesregierung, unter der sozialistischen Knute der Sozialdemokraten, die zerstörerische Klimapolitik weiter, ohne Korrektur.

An einem der folgenschwersten Gesetze, dem Habeckschen Windenergieflächenbedarfsgesetz, hält die Bundesregierung fest, als hätte Gott dieses Gesetz in Tontafeln vom Berg bringen lassen. Dessen völlig sinnfreie Vorgaben, Energieerzeugung von Flächenverbrauchszielen abhängig zu machen, werden von den Landesregierungen buchstabengetreu umgesetzt. Jeder Staatsbeamte hätte gegen dieses Gesetz eine Remonstrationspflicht.

Dieses, noch von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz, wird aktuell im Planungsverband Chemnitz und somit auch im Erzgebirge umgesetzt. Bis 2032 muß das Land Sachsen 2% der Fläche als Windvorrangsgebiete für die Bebauung von Windindustrieanlagen im geschützten Außenbereich ausweisen. Dem allergrößten Teil der Bevölkerung ist diese bedrohliche Entwicklung gar nicht bewußt.

Den aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier:
https://www.pv-rc.de/cms/ropw_verfahrensablauf.html

Jeder Anwohner und Bürger hat nun die Möglichkeit sich über die in seinem Wohnumfeld ausgewiesenen Windvorrangsgebiete und die drohenden Windindustrieanlagen zu informieren.

Hier finden Sie die ausgewiesenen Windvorranggebiete
https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/

Geben Sie Ihren Wohnort in die Suchfunktion ein.

Wenn Sie mit einem Windpark in Ihrem Wohnort einverstanden sind, müssen Sie gar nichts machen. Sie können sich beruhigt vor den Fernseher setzen, in den Garten gehen oder Urlaub machen.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, legen Sie Widerspruch ein. Wir haben hier in einem Dokument einen beispielhaften Widerspruch gegen ein Vorrangsgebiet bei Lugau, Ortsteile Erlbach-Kirchberg und Ursprung, beigefügt. Sie müssen dann ihren eigenen Widerspruch auf ihre örtliche und regionale Situation anpassen.

Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an: thomas.dietz.wk@bundestag.de