
Deutschland ist von allen guten Geistern verlassen!
Während das Land dauerhaft aus seinem Abschwung nicht herausfindet, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weder im europäischen noch im globalen Vergleich konkurrenzfähig sind, befeuert die CDU-geführte Bundesregierung, unter der sozialistischen Knute der Sozialdemokraten, die zerstörerische Klimapolitik weiter, ohne Korrektur.
An einem der folgenschwersten Gesetze, dem Habeckschen Windenergieflächenbedarfsgesetz, hält die Bundesregierung fest, als hätte Gott dieses Gesetz in Tontafeln vom Berg bringen lassen. Dessen völlig sinnfreie Vorgaben, Energieerzeugung von Flächenverbrauchszielen abhängig zu machen, werden von den Landesregierungen buchstabengetreu umgesetzt. Jeder Staatsbeamte hätte gegen dieses Gesetz eine Remonstrationspflicht.
Dieses, noch von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz, wird aktuell im Planungsverband Chemnitz und somit auch im Erzgebirge umgesetzt. Bis 2032 muß das Land Sachsen 2% der Fläche als Windvorrangsgebiete für die Bebauung von Windindustrieanlagen im geschützten Außenbereich ausweisen. Dem allergrößten Teil der Bevölkerung ist diese bedrohliche Entwicklung gar nicht bewußt.
Den aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier:
https://www.pv-rc.de/cms/ropw_verfahrensablauf.html
Jeder Anwohner und Bürger hat nun die Möglichkeit sich über die in seinem Wohnumfeld ausgewiesenen Windvorrangsgebiete und die drohenden Windindustrieanlagen zu informieren.
Hier finden Sie die ausgewiesenen Windvorranggebiete
https://beteiligung-regionalplan.de/rpchemnitz/
Geben Sie Ihren Wohnort in die Suchfunktion ein.
Wenn Sie mit einem Windpark in Ihrem Wohnort einverstanden sind, müssen Sie gar nichts machen. Sie können sich beruhigt vor den Fernseher setzen, in den Garten gehen oder Urlaub machen.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, legen Sie Widerspruch ein. Wir haben hier in einem Dokument einen beispielhaften Widerspruch gegen ein Vorrangsgebiet bei Lugau, Ortsteile Erlbach-Kirchberg und Ursprung, beigefügt. Sie müssen dann ihren eigenen Widerspruch auf ihre örtliche und regionale Situation anpassen.
Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an: thomas.dietz.wk@bundestag.de